Unter Berücksichtigung der vom Bund deklarierten ausserordentlichen Lage sowie der vorgeschriebenen und empfohlenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das Corona-Virus, inklusive Lockerungen, hat der Vorstand der ASTAG Sektion Aargau entschieden, auf eine Neuansetzung der abgesagten Generalversammlung (ursprünglich geplant am 22. April 2020) zu verzichten. Stattdessen sollen die Stimmberechtigten ihre Rechte, abgestützt auf Art. 6a der COVID-19-Verordnung 2, auf schriftlichem Weg ausüben können.