Das neue Lohnregulativ war an den beiden Generalversammlungen im Frühling 2018 ein gewichtiges Traktandum und wurde von den Routiers- und ASTAG Mitgliedern deutlich angenommen. Die Basis von Arbeitnehmer- wie auch Arbeitgeberverband stehen also klar hinter der weiteren Stärkung der Zusammenarbeit und der Einführung des Lohnregulativs.
Gesamtschweizerisch wichtiges Puzzleteil
Auf nationaler Ebene besteht zwischen der ASTAG und Les Routiers Suisses, seit dem 1. Januar 2006 eine gemeinsame Landesvereinbarung. Das Abkommen dient der Förderung des guten Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einer guten Sozialpartnerschaft, der Verkehrssicherheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Erhaltung des Arbeitsfriedens.
Die Sektionen können dazu ergänzende Bestimmungen wie ein Lohnregulativ vereinbaren. In den letzten Jahren haben bereits 11 ASTAG-Sektionen mit der oder den entsprechenden Routiers-Sektionen solche Bestimmungen vereinbart. Mit dem Aargau kommt nun ein weiterer grosser und im Strassentransport gewichtiger Kanton dazu. Damit verfügt ein Grossteil der Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer in der Schweiz über eine sozialpartnerschaftliche Vereinbarung.
Ziel und Zweck
Ziel dieses Lohnregulativs ist es, Lohndumping zu unterbinden. "Damit wird verhindert, dass ausländische Chauffeure zu Billiglöhnen in der Schweiz beschäftigt werden" freut sich Routiers-Präsident Gian-Räto Cadonau. ASTAG-Präsident Markus Meier ergänzt: "Wir wollen unsere Chauffeure fair entlöhnen und freuen uns, mit dem einzigen Arbeitnehmervertreter im Strassentransport, den Routiers eine gute Lösung gefunden zu haben."
Richtlöhne
Das Lohnregulativ enthält Richtlöhne, welche nur in begründeten Fällen unterschritten werden können. Je nach Anforderungen und Verantwortung, beruflichen Qualifikationen und Berufserfahrung sowie individueller Leistung können die Richtlöhne aber natürlich auch überschritten werden. Diese Ausgestaltung obliegt dem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Kabotage verhindern
Einig sind sich die beiden Präsidenten auch in der Frage der Kabotage, also den verbotenen Transporten mit im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen in der Schweiz. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind kaum vergleichbar mit dem Ausland, so dass ausländische Mitbewerber - in der Fahrerkabine wohnend - einen massiven Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Schweizer Anbieter hätten. "Am Kabotageverbot darf nicht gerüttelt werden, wenn wir die Arbeitsplätze in der Schweizer Transportbranche erhalten wollen" meinen beide Präsidenten übereinstimmend.